Das ausländische Unternehmen muss :
Besonderheiten für den Bau- und Unterhaltungssektor :
Besonderheiten für ausländische Zeitarbeitsfirmen :
Alle Dokumente müssen auf Französisch verfasst sein.
Im Falle einer Inspektion durch die französische Arbeitsaufsichtsbehörde muss das ausländische Unternehmen in der Lage sein, eine bestimmte Anzahl von Dokumenten "unverzüglich" vorzulegen :
und für jeden Mitarbeiter :
Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern sind im Einzelnen abrufbar unter :
http://travail-emploi.gouv.fr
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