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Pflichten des französischen Auftraggebers

 

Der französische Hauptauftraggeber oder Auftraggeber muss :

  • prüfen, ob die entsandten Arbeitnehmer von dem ausländischen
  • Unternehmen bei der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde angemeldet wurden.
  • prüfen, ob die ausländische Gesellschaft einen Vertreter in Frankreich ernannt hat.
  • sicherstellen, dass entsandte Arbeitnehmer eine Vergütung erhalten, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum entspricht, das das französische Recht vorsieht.
  • sicherstellen, dass die Unterbringung der entsandten Arbeitnehmer angemessen ist
  • der Arbeitsaufsicht innerhalb von 48 Stunden jeglichen Unfall melden.
  • dem Personalregister die Entsendeerklärungen beifügen
  • in der Gesellschaftsbilanz die Anzahl der entsandten Arbeitnehmer anzugeben, die empfangen wurden.

Spécificités pour les sous-traitants et entreprises-utilisatrices de main d'oeuvre intérimaire étrangère :

  • für einen französischen Subunternehmer, der entsandte Arbeitskräfte einsetzt, muss er die Zustimmung seines eigenen Projektleiters für den Einsatz dieser Arbeitskräfte einholen.
  • Der Auftraggeber muss überprüfen, ob von jedem seiner Subunternehmer und/oder von jedem auf der Baustelle tätigen Zeitarbeitsunternehmen eine Entsendungserklärung abgegeben wurde.


Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern sind im Einzelnen abrufbar unter :
http://travail-emploi.gouv.fr


Wir sind Ihnen gerne behilflich. Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns sofort.

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