"BZ" stellt für seine Kunden, ausländische Unternehmen oder französische Auftraggeber zur Verfügung :
Die Verpflichtungen des französischen gesetzlichen Vertreters :
Achtung : Der Vertreter kann nicht für Verpflichtungen des Arbeitgebers an dessen Stelle haftbar gemacht werden.
Die Nichtbenennung eines Vertreters wird mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 € pro entsandter Person (4.000 € bei Wiederholung innerhalb eines Jahres) bis zu einer Gesamtgrenze von 500.000 € geahndet.
Wir sind Ihnen gerne behilflich. Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns sofort.